Druckschrift 
2 (1799)
Entstehung
Seite
137
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Viertes Kapitel.

Voll Darlehnen auf Zinsen.

Hllles, was aufZinsen ausgelichen wird, wird voydem Auslciher immer als ein Kapital angesehen.Er erwartet, daß es zu gehöriger Zeit ihm wieder be«zahlt werden wird, und daß, in der Zwischenzeit, ihmder Borger für den Gebrauch eine gewisse jährliche Rentezu entrichten habe. Der Borger gebraucht das ihmGeliehene entweder auch wieder als Kapital, oder erbraucht es als einen Fond zum unmittelbaren Verbrauch»Braucht er eS als Kapital: so wendet er es an, hervor«bringende Arbeicer davon zu unterhalten und in Thätig-keit zu sehen, Arbeiter, die den Werth desselben,mit Gewinn vermehrt, wieder hervorbringen. In die«sem Falle, kann er sowohl das Kapital wiedergeben, alsdie Zinsen bezahlen, ohne sich irgend einer andern Quelleseiner Einkünfte zu berauben, oder sie anzugreifen.Braucht er es aber als einen Fond zum unmittelbarenVerbrauche: so handelt er wie ein Verschwender, undverthut mit Unterhaltung der Müßigen, was zur Unter«siühung der Fleißigen bestimmt war. In diesem Fallekann er weder Kapital noch Zinsen bezahlen, wenn eres nicht aus einer andern Quelle von Einkünften her«nimmt, die er deßhalb entweder veräußert, oder angreift;wie zum Beyspiel, wenn er etwas von seinem Landeigen«thumc verkauft, oder seine Landrenten abtritt.

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