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giebt, deren Preis wir aus den beyden Theilen,' demArbeitslöhne und dem Kapitalgewinnstc besteht; undeine sehr kleine Anzahl anderer, bey welchen der Ar-beitslohn allein den ganzen Preis ausmacht: daß abernothwendig sich die Preise aller Waaren in einen oderden andern, oder in alle diese drey Theile auflösen, weiljeder Theil davon, der nicht als Landrente oder Arbeits-lohn bezahlt wird, dcch irgend jemandem, als Gewinnst,zu Gute kömmt.
Da dieß bey jeder einzelnen Waare der Fall ist:so muß es auch bey dein Inbegriffe aller Waaren einesganzen Landes, oder bc» dem gesammelten jährlichenErzeugnists seines Bodens und des Fleißes seiner Ein-wohner der Fall seyn. Der ganze Preis, oder derTauschwcrth dieses jährlichen Erzeugnisses, muß sichebenfalls in jene drey Theils auflösen, und unter die vcr.schicdenen Einwohner des Landes, entweder als Rente,oder als Lohn, oder als Gewinnst, ausgetheilt werden.
Ob nun gleich auf solche Weise durch die Theilungdes jährlichen Länderey- und Arbeits -Products einesLandes, alle Klassen seiner Einwohner ihre Einkünfteerhalten: so können wir doch in diesem gesummten Ein-kommen aller Landesbewohner, so wie bey dem Ertrageeines Privakgukeö, den reinen Ertrag, der nach Ab-zug aller Unkosten übrig bleibt, von dem rohen Ein-kommen, '') bey welchem diese Unkosten noch nicht ab-gezogen worden sind, unterscheiden.
Das
') Der Begriffvon §rols revcmie Ist dculiich» -- co ist da», wasdie Früchte einer Unternehmung betragen, wenn man n«ch nichtdie Unkosten, welche sie verursachet hat, und die, welche znFvttserMg derselbe» erforderlich sind, ü-gc;vgen hat. — Aber
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