Druckschrift 
2 (1799)
Entstehung
Seite
21
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Das rohe Einkommen von einem Landgute ist das,was der Pachter bezahlt: der reine Ertrag ist das, wasdem Gutsbesitzer von dem Pachte übrig bleibt, wenn erabzieht, was er davon auf Bestreitung der Wirthschaft,auf Unterhaltung der Gebäude, und auf Abtragungaller andern Lasten anwenden muß, und was er also,ohne sein Gut zu verschlechtern, dem zum unmit-telbaren Verbrauche bestimmten Fond einverleibe!', oder,mit andern Worten, auf seine Tafel, die Ausschmückungseiner Wohnung, seine Equipage, oder auf Vergnü-gungen und Zeitvertreibe wenden kann. Der wirklicheReichthum eines Gutsbesitzers steht nicht mit der ersten,sondern mit der Zweyten Art des Ertrages im Ver-hältnisse.

Das, was die sämmtlichen Einwohner eines ian-des Zusammen genommen einnehmen, begreift dasganze jährliche Produkt des Bodens und der Arbeit derEinwohner iu sich. Das, was davon als reiner Er-trag angesehen werden kann, ist eben dieses Product,

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«§ ist nicht so leicht ei» schickliches deutsches Wort dafür ru fin-den, alt für den entgegengesetzten Begriff dr< rev-mie,(des nach Abzug der Unkosten und nöthigen Vorschüsse übrigbleibende» Einkommens), das man sehr gut durch reinen Er-trag, reines Einkommen übersetzen kann- Ich habe für jeeues rohe» Einkomme,, gewähit. Noh ist die Rcderfetzunsvon Kliirw: und dieses wird schon lange in Haridlungssach-lt,iin Gegensatze von ncero, für dasjenige gebraucht, wobey aochSachen mit eingemischt und in Rechnung gebracht sind , dieeigentlichjcht dazu gehören. So sagt man: das Bruttoge-wicht einer Waare, wenn das Gewicht des EefLZeS, edcr dekEmballage^ worin sie. enthalten ist,, noch nicht hg'E abgrrech»«et worbev.

Zt. d . bk.