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gal für die Landesherren gemacht, weil man von densel-ben eine nicht uubetiachttiche Vermehrung der öffentli-che Einkünfte erioarcete. Schatzzraben wurde untereben dein Gesichtspunkte, als der Bergbau auf Goldund Silber, angesehen. So wie tiefer niemandem,auch auf feinem eignen Gninde und Boden, ohne eineausdrückliche landesherrliche Erlaubniß, frey stand, —obgleich der Bau auf Zinn, Kupfer, Bley oder Stein-kohlen, als Dinge von geringerer Wichtigkeit, denGrundbesitzern erlaubt war: so gehörten auch gefundeneSchatze weder dem Finder, noch dem Eigenthümer desGrundes und Bodens, auf welchem sie entdeckt wordenwaren: wofern der letztere nicht durch eine besondere Ctau-sel seines LehnbriefeS dieses Vorrecht erhalten hakte.
Zweytes Kapitel.
Vom Gelde, als einem besondern Zweige desNationalvermögens; oder von den Kosten-die zu Erhaltung deö Nationalkapitalsaufgewendet werben müssen.
ist in dem vongm Buche gezeigt worden, daß diePreift der meisten Waaren aus drey Theilen beste-hen: wovon der eine, die Rente für dasjenige Land, bekzweyte den Lohn für diejenige Arbeit, und der dritte denGewinnst von demjenigen Kapitale bezahlt, die sämmt-lich sind angewandt worden, um jene Waare hervor-und zu Markte zu bringen: daß es zwar einig« Waaren
D 2 giebt,