Druckschrift 
1 (1799)
Entstehung
Seite
333
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ZZZ

Weil Herr Ruddiman in einem alten Manu-script eines schottischen Gesetzbuchs eine Taxordnung fand,worin der Brotpreis r-ach allen vcrschiednen Weitzenplet-sen, von dem Preise von zehn Pfennigen an, bis zudem von drey Schillingen, für ein schottländischeS Maß,Boll genannt, bestimmt wird, (welche drey schottlän-dische Schillinge, zur Zeit der Acte, neun jetzigen eng-lischen gleich kommen): so schloß er, daß drey Schillin-ge der höchste Preis gewesen sty, zu welchem damahlsWeißen verkauft wurde. Aber beym Nachschlagen desManuskripts findet man, daß jene Preise nur als Bey-spiele des Verhältnisses, nach welchem in allen nicht er-wähnten Fallen, der Preis des Brots aus dem Preisedes Getreides berechnet werden sollte, angegeben werden.

Ein dritter Irrthum scheinet durch die sehr niedri-gen Preise veranlaßt worden zu seyn, um welche zuwei-len , in damahligen Zeiten, das Getreide vkkauft wur-de. Die Schriftsteller glaubten, daß, um so viel derniedrigste Preis jener Zeiten, niedriger war, als derniedrigste zu den einstigen ist, um eben so viel auch derdamahlige Mittelpreis niedrigem, als der gegenwärtigeMittelpreis angenommen werden müsse. Und doch hät-ten sie in den Denkmählern jener Zeiten finden können,daß ihr höchster Preis gerade um so viel höher war, alsunser höchster, um so viel ihr niedrigster Preis niedrigerist, als unser niedrigster. So giebt Fleetwovh für dasJahr 1270 zwey Preise des Weißens an; den einen zu,vier Pfunden, zehn Schillingen den Quarker,- gleichvierzehn Pfunden, acht Schillingen unsers jetzigen Gel-des;

*) S. RuddimaN'' VrMdc jU Aaderstkls Q>xlom»ubu; Leon««.