Druckschrift 
1 (1799)
Entstehung
Seite
331
Einzelbild herunterladen
 

ZZl

res ankommen zu lassen, als Irgend einen Preis zum vor-aus zu bestimmen. Nun glaube ich also, dvß dieSchriftsteller« welche die Gelreidepreise jener alten Zei-ten gesammelt haben « oft den in Pachrcöntraccen be-stimmten Geldpreis der Naturallieferungen für den wirk-lichen Marktpreis angesehen haben. Fleetwood gestehtaufrichtig« diesen Fehler begangen zu haben. Aber erthut dieses Geständniß nicht eher, als nachdem er schonfunfzehnmal diesen Verwechselungspreis (Sonvarlionspries), wie ihn die Schottländer nennen, anstatt desMarktpreises abgeschrieben hatte. Er ist acht Schillin-ge für den Quarter Weihen; aber diese Summe, die imJahr 1423, mit welchem er ansängt, sechzehn Schil-linge unsers jetzigen Geldes enthielt, war im Jahr i ^62,mit dem er schließt, nicht mehr werth, als acht unsrerjetzigen Schillinge.

Die zweyte Irrung rührt aus der nachlässigen Areher, mit welcher die alten Statuten über Taxen von Le-bensmitteln, theils von den Abschreibern copirt, theilsvon den Gesetzgebern verfaßt worden sind.

Zuvörderst scheinen bey den alten Brot- und Bier-taxen immer die niedrigsten Weizen - und Gcrstcnpreisszum Grunde gelegt, und nach diesen, die übrigen stufen-weise höhern berechnet worden zu seyn. Die Abschreibersolcher Taxverordnungen hielten es für hinlänglich, wennsie nur die zwey oder drey ersten Preisbestimmungen aufder Liste abschrieben, weil dieß zureichte, die Regel se»Heu zu lassen, nach welcher die höhern Preise zu berech-nen wären.

Es