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1 (1799)
Entstehung
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327
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fuhr keine Übeln Folgen haben könne, und doch so hoch,daß bey der mindesten Steigerung, die Einfuhr verstat-tet werden müsse. Sechs Schillinge und acht Pfennigedemnach, die eben so viel Schier enthielten, als jchtdreyzehn Schillinge vier Pfennige (aber nur zwey Drit-tel so viel, als eine Summe von sechs Schill., achtPfennigen zu Eduards des dritten Zeilen, eulhior) wur-den zwischen 1436. Wd 146z für einen mäßigen oder billi-gen Weihenpreiö gehalten.

Im Jahre 1554, wurde durch die erste und zweyteActe Philipps und der Maria, und im Jahre r;;8,Lurch die erste der Königinn Elisabeth, die Ausfuhr desWeißens auf gleiche Weise, in dem Falle, daß derQuarter über acht Schillinge acht Pfennige stiege, ver-bothen; und doch enthielt diese Summe, damahls, viel-leicht nicht für zwo» Pfennigs Sterling mehr Silber,als die gleiche Anzahl eben sogenannter Geldstücke, heutezu Tage enthält« Doch bald wurde man gewahr, daßdie Ausfuhr nicht anders, als bey einem so äußerst nie-drigen Preise erlauben, eben st> pro! heißt, als sie gänz-lich verbiethen. Denn zu Folge erlaubte man im Jahri;62 dr? WeiHsnansft-hr, so lange der Preis des Quar-ters nicht Zehn Schillinge überstiege: und diese zehnSchillinge waren zehn von den jetzigen fast ganz gleich»Also ward dieß damahls für den mäßigen und mittlernWeihenpreiö anerkannt; lind dieser mäßige Preis istmit dem, in dem Haushalkungöbuche des Herzogs von3 io«humber!and angemerkten, beynahe völlig einerley»

Auch in Frankreich war, am Eiche des fünfzehn,ten und im Anfange des sechzehnten Jahrhunderts, dermittlere Gekreioepreiö weit »übriger, als er durch die

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