Druckschrift 
1 (1799)
Entstehung
Seite
326
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mcns, vom Jahre r;rs, finden wir zwey verschiedeneSchätzungen des Weißens. An dem einen Orce wirdder Quarrcr zu sechs Schillingen, acht Pfennigen Ster-ling, ein dem andern zu fünf Schillingen, acht Pfenni-gen berechnet. In diesem Jahre 1512, enthielten sechsSchillinge, acht Pfennige nicht mehr als zwey UnzenSilber, und waren ungefähr zehn Schillingen des jetzi-gen Geldes gleich.

Von dem fünf und zwanzigsten RegieningöjahreEduards des dritten an, bis zum Anfange der Regie-rung der Elisabeth, in einein Zeiträume von zweyhun-dert Jahren, wurden, wie sich aus mehren» Statutenschließen läßt, sechs Schillinge, acht Pfennige für denbillig n, das heißt, für den gewöhnlichen oder Mit-telprcis gehalten. Und doch ve> minderte sich, währenddieser Periode, stufenweise die in gleichnamigen Geld,summen enthaltene Quantität Silber, indem durch ver-schiedene Münzveränderungen der Gehalt der Münzenverschlechtert worden war. Aber der wachsende Werthdes Silbers überhaupt, hatte die verminderte O.uanticätdes in benannten Geldsummen emhaltnen so reichlich er-setzet, daß die gesetzgebende Macht es nicht für nöthighielt, auf jene Veränderungen Rücksicht zu nehmen.

So wurde es, im Jahre 14^6 zum Gesetze, daßWeihen, ohne eine Erlaubniß dazu bey der Regierungzu suchen, ausgeführt werden dürfe, wenn der Preisdesselben sechs Schul, acht Pfennige der Quarter wäre:und im Jahre 146z wurde durch eine andere Parlaments-octe, die Einfuhr des Weißens, bey einem gleichenPreise, verbothen. Er schien also denen, welche dieseGesetze gaben, so niedrig, daß bey demselben die Aus-

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