Druckschrift 
1 (1799)
Entstehung
Seite
324
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Weißen verzehrt, welche neunzehn Pfund Sterling ko-steten, wobey also der Quarter zu sieben Schillingenund zwey Pfennigen, gleich ein und zwanzig Schillin-gen , sechs Pfennigen (7 Rthlr. 4 ggr.) des jetzigen Gel-des, gerechnet wurden. Zwr'yteils acht lind fünfzigQuarter Malz, welche siebenzchn Pfund, zehn Schil-linge kosteten, und also der Quarter sechs Schillingedamahligen, oder ungefähr achtzehn Schill. unsers Gel-des-; drittens? zwanzig Quarter Hafer, welche vierPfund Sterling kosteten: woraus sich der Preis einesQuarkerS, zu vier Schillingen damahligen Geldes er-giebt, die zwölfen des jetzigen gleich sind. Die an-gegebenen Malz- und Haferpreise find, gegen die vomWeißen, höher, als ihr jetziges Verhältniß ist.

Man muß bemerken, daß diese Preise nicht in"Rücksicht des Außerordentlichen in Theurung oder Wohl-feilhcit der benannten Artikel, sondern bloß zur Berech-nung der Ausgaben eines, seiner Pracht wegen berühm-ten Festes, sind aufgezeichnet worden, und daß uns alsonichts veranlasset, sie für etwas anders., als die damahlsgewöhnlichen zu halten»

Im Jahr 1262, dem ein und fünfzigsten HeinrichsDes dritten, wurde ein altes Gesetz, genannt did Vier-und BrdttajA, erneuert, welches, wie der König imEingangs des StatUtS sagt, zu einer Zeit war gegebenworden, da seine Vorfahren schon einige Zeit auf demenglischen Throne gesessen hatten. Wahrscheinlich schreibtsich also dieses Gesetz von der Regierung seines Großva-ters, Heinrichs des zweyten, oder wohl gär von derZeit der Eroberung, her» Es bestimmt, wie die

Brot-