Druckschrift 
1 (1799)
Entstehung
Seite
311
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welcher dieß thut, wird wahrer Eigenthümer des Berg-werks, und kann dasselbe entweder selbst bearbeiten, oder ei,einen andern verpachten, ohne deshalb die Einwilligungdeö Grundherrn cinhehbn zu dürfe», aber dochnicht, ohne ihm bey erfolgendem wirklichen Ban, eine»kleinen Grundzins zu entrichten. I - diesen beyden Air-ordnungen wird das geheiligte Recht des Eigenthums,dem, was man für gemeims Beste ansieht, aufge-opfert. Man wendet in Peru dieselben Mittel an, zurEntdeckung und Bearbeitung von Goldmincn aufzumun-tern. Beym Golde belauft sich die Abgabe an den Kör-nig nur auf den zwanzigsten Theil der Ausbeute an rei-nem Golde., Anfangs war sie ein Fünftel, dann wurdesie ein Zehntel, wie beym Silber; aber auch diese letz-tere Abgabe war zu hoch, und von dem Ertrage derGoldminen unbezahlbar. Es ist selten, sagen die bey-den schon genannten Schriftsteller, Frezier und Moa,jemanden zu finden, der durch ein Silberbergwerk,7noch seltner jemanden, der durch ein Goldbergwerk reichgeworden wäre. Dieser zwanzigste Theil scheint dieganze Rente zu seyn, die von den meisten Goldminen inChuli und Peru bezahlt wird. Gold kau» noch leichterals Silber heimlich eingeführt werden: nicht nur, weildas Verhältniß seines Werths zu seinem Umfange nochgrößer ist, sondern auch wegen der eignen Art, wie dieNatur es hervorbringt. Silber wird selten rein, son-dern wie die meisten andern Metalle, mit ftemdcn Stoftfen vererzt gefunden, von welchen es sich, wenn dieMassen beträchtlich sind, (wie sie seyn müssen, wenn hieUnkosten bezahlt werden sollen) nur durch mühsame undlangweilige Verfahrungsanen scheiden laßt: und diesekönnen hinwiederum nicht wohl anders, als in absicht-

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