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künstlichen Cultur, entscheidet dafür; »nd bemüht sich,Lurch eine Verglcichung zwischen Gewinn und Ausgabe,zu zeigen, daß einen Weinberg anzulegen , eine sehreinträgliche Verbesserung eines Grundstückes sey. Sel-che Vergleichungen aber des Ertrags mir den Auslagen,sind, bey neuen Entwürfen, gemeiniglich sehr trüge-risch,— und nirgends mehr, aiü beym Landbau. Hat-ten sich bey solchen Anpflanzungen, die Vortheile durchdie Erfahrung so groß gezeigt, als die Rechnung sie an-gab: gewiß, man würde nie weiter darüber gestrittenhaben. Aber noch bis auf den heutigen Tag sind, inden Weinländern, über jenen Punkt die Stimmen nichteinig. Freylich, wenn man bloß die Schriftsteller überden Landbau , welche gemeiniglich die hohe Cultur liebenund anempfehlen, zu Rathe ziehen wollte: so würde mansie säst allgemein mit Columellas Meinung übereinstim-mend finde». Auch scheint in Frankreich der Eifer, mitwelchem die alten Wejnhergsbesitzer, die Anlegung neuerWeinberge zu verhindern suchen, ein Bewußtseyn der-selben anzuzeigen, daß dieser Anbau für jetzt, in diesemLande, vorcheilhafter als jeder andre sey; wiewohldieser Eifer auch auf der andern Seite die Meinung an-zeigen kann, daß der Vortheil, welchen Weinbergebijugeu, nur von der gesetzlichen Einschränkung desWeinanbaueö herrühre. Die gedachten Weinbcrgsbe-sih.r, erhielten im Jahr i??r, einen Befehl desStaaksraths, durch welchen sowohl die Anlegung neuer,<?ls die Wiederherstellung alter, durch zwey Jahre nichtbaute: Weinberge, ohne ausdrückliche Erlaubnißdes Kynjgs, verbothen wurde: eine Erlaubniß, dienicht anders, als auf den Bericht des Intendanten derProvinz, daß der Platz jeder andern Art des Anbaues
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