Druckschrift 
1 (1799)
Entstehung
Seite
265
Einzelbild herunterladen
 

26z

dem Erwerbe, wozu ihm die See die Gelegenheit ver-schafft. Dieß wird zum Theil in Seefischen bezahlt:und hier findet sich also der sonst seltne Fall, daß auchvon dem Preise dieser Waare, die Rente einen Be-standtheil ausmacht.

Die Landrente demnach, betrachtet als eine, fürden Gebrauch seines Grundes und Bodens, dem Eigen-lhi'imcr bezahlte Vergütung, ist natürlicher Weise derPreis eines Monopolisten. Er ist nie dem angemessen,was der Eigenthümer auf die Cultur seines Landes ge-wandt hat, oder dem, was er nach der Natur der Sache,billiger Weise fordern könnte, sondern dem, was derPachter, möglicher Weise schaffen kann.

Nur diejenigen Erzeugnisse eines Landes könnenzu Markte gebracht werde», deren gewöhnlicher Preiszureicht, die auf ihre Fertigung gewandten Gelder, nebstdem üblichen Gewinne, der von einem solchen Kapitalgezogen zu werden pflegt, herauszubringen. Beträgtjener Preis mehr: so fallt der Ueberfchuß an den Grund-besitzer als Rente. Betragt er nur gerade so viel: sokann zwar noch die Waare zu Markte gebracht werden,aber sie kann keine Rente bezahlen. Welches aber vonbeyden der jedesmahlige Fall seyn soll, hängt gänzlichvon der Nachfrage der Käufer ab.

Es giebt gewisse Erzeugnisse des Landes, nach wel-chen die Nachfrage immer groß genug ist, um einengroßem Preis derselben, als genau zur Möglichkeit, siezu Markt bringen zu können, erfordert wird, zu bewir-ken ; bey andern wechselt die Nachfrage dergestalt ab,daß sie bald einen hohem, bald nur diesen Preis gelten.

- R 5 Jene