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führen, 'daß'es'den vorzüglich geschickten und fleißigenArbeiter, dem mittelmäßigen gleich mache.
In vorigen Zeiten versuchte man den Gewinn derKauf- und anderer Gcwerbsleme nicht weniger, als denlohn der Arbeiter, gesetzlich zu bestimmen, indem mansowohl Lebensrnittel, als andere Waaren einer obrigkeit-lichen Taxe unterwarf. Ein einziger Ueberrest ist, soviel ich weiß, von dieser alten Gewohnheit in der soge-nannten Assize of Bread oder der Brodtaxe noch übrig.Da wo es eine geschlossene Backerzunft giebt, mag esvielleicht zweckmäßig seyn, den Preis des Brotes, desersten unter den Lebensbedürfnissen, festzusetzen. Aber,wo die Bäcker nicht zünftig sind, da wird die Concur«renz unter ihnen den Preis besser, als Polizeytaxen inOrdnung halten. Das unter Georg dem zweyten gege-bene Gesetz, welches diese Polizeytaxen zu machen be-fehlt, konnte in Schottland nicht in Ausübung gebrachtwerden, weil das Gesetz die Vollziehung den Markt-schreibern überträgt, und dieses Amt in Schottland garnicht vorhanden war, bis in der dritten Acte Georgs desdritten diesem Mangel abgeholfen wurde. Indessen hates weder große Unbequemlichkeiten für dieses Land nachsich gezogen, daß es so lange ohne Brottaxen gewesenist, noch hat sich, seit Einführung derselben in einigenschottischen Städten, ein merklicher Nutzen davon ge-zeigt. — Und doch giebt es in den meisten derselbenBäckerinnungen, die sich ausschließender Privilegien an-maßen , obgleich nicht strenge über dieselben gehaltenwird.
Das Verhältniß des Arbeitslohnes und Gewinnesbeyden verschiedenen Arten, seinen Fleiß oder sein Geld
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