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ansässig zu machen: noch sind selbst die Dienstbothmimmer geneigt, sich auf diese Weise miethen zu lassen;weil, da jede letzte Niederlassung alle vorhergehendenaufhebt, sie dadurch ihren ersten Wohnsitz, an dem Orteihrer Geburt, wo ihre Verwandten und Freunde leben,verlieren würden.
Ein unabhängiger Arbeiter also, er sey Tagelöhneroder Handwerksgeselle, hat augenscheinlich wenig Hoff-nung, weder durch ausgestandene Lehrjahre, noch durchHerrendiensie, in einem Orte ansässig zu werden. Willnun ein solcher sich mit seinem Fleiße in ein neues Kirch-spiel wenden: so sieht er in Gefahr, so gesund und soarbeitsam er immer seyn mag, nach dem Gutdünkeneines eigensinnigen KirchenvorsieherS oder Armenausse-hers , zum Wegziehen genöthigek zu werden: es seydann, daß er entweder ein Grundstück pachte, dessenjährlicher Pachtzins zehn Pfund Sterling beträgt, —-(eine Bedingung, die einem bloß von seiner Arbeit le-benden Menschen, zu erfüllen unmöglich ist,) oder einesolche Sicherheit stelle, dem Kirchspiele nie zur Last zufallen, die nach dein Aussprache zweyer Friedensrichterhinlänglich ist. Wie groß die Summe zu dieser Sicher-heitsstellung seyn solle, hat das Gesetz gänzlich ihrer Be-urtheilung überlassen: sie kann aber schwerlich geringerals dreyßig Pfund Sterling seyn, da, nach einer an-dern Verordnung eben dieses Gesetzes, selbst der An-kauf eines Freygutes, welcher weniger als dreyßigPfund Sterling werth ist, den Käufer nicht im Kirch-spiel ansässig macht; weil, sagt das Gesetz, solches zurSicherheit des Kirchspiels von dem neuen Ansiedler nichtbelästiget zu werden, nicht zureiche. Aber auch dieseCaution, die doch noch für zu klein erklärt wird, kann
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