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1 (1799)
Entstehung
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254
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ei» Mensch, der von seiner Hände Arbeit lebt, höchstselten stelle».

Um den freyen Umlauf der Arbeiten von einerntetezum andern, der durch diese verschiedenen ParlamenkS-acten gestörr worden war, einige! maßen wieder herzu-stellen, ist man auf die CdMflddtte gefallen. Durchdie achte und neunte Acre des Kömgs Wilhelm wurdeverordnet, daß wenn irgend jemand ein Cerlistcat, daßer in einem gewissen Kirchspiele gesetzmäßig " f's, sey, von den Armenaufsehern oder Kirchenvcrsiehern des-selben unterschrieben, > mitbrachte, er in jedem an-dern Kirchspiele aufgenommen werden müsse; daß diesesietzrre ihn nicht aus der Ursache, daß er wahrscheinlichdemselben kür füg zur Last fallen könne, sondern nurin dem Falle, wenn er wirklich jetzt ihm zur Last fallt,wegschaffen dürfe; und daß, wenn dieser letzkre Fall ein-tritt, das Küchsp:el, welches obiges Certificat gegebenhat, die Kosten sowohl seiner Unterhaltung , als «einerFortsei)ass-mg tragen solle. Und um dem Kirchspiele,wohin ein svicher mit einem Certistcate versehener Menscheinwandert, die vollkommenste Sicherheit, nie durch ihnbelästiget zu werden, zu verschaffen, wird in der Actenoch hinzugefügt, daß dieser in seinem neuen Wohnorteauf keine Art und Weise ansässig werden könne, außerdurch Pachtung eines Grundstückes von Zehen PfundSterling jährlichen Pachtzinses; oder durch uneukgelk-iiche jährliche Verwaltung eines Kirchspielamkss. Ja so-gar verboth die zwölfte Acte der Königinn Anna Stak. r.K, 8, *) daß auch die Dienstbothen und Lehrbuvschen,

solcher

*) Zum bessern Geständnisse ähnlicher Anführungen ist zu bemer-ken, daß die Varlamenttaettn, unter jedem Könige, nach sei-nen