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1 (1799)
Entstehung
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der aus einem Gewerbe herauszuziehen j und sie beyeinem andern anzulegen: weil die Größe des, in irgendeinem Gewerbszweig? anwendbaren Kapitals, grdßtcn-theilä von der Anzahl der darin beschäftigten Arbeiterabhängt. — Doch stören die ZunftgeseHe den freyenUmlauf der Kapitalien von Ort zu Orte weniger, alsden freyen Umlauf der Arbeiten. Es wird allenthalbeneinem reichen Kaufmanns leichter, in einer Stadt, dieHu der Regel nur die Eingebohrncn zu ihren Gewerbenzulaßt, ein HandelSprivilegium zu erhalten, als eseinen, armen Handwerksgesellen wird, sich darin alsMeister niederzulassen.

Die bisher betrachtete, von den Zunstgefeßen her-rührende Störung des freyen Umlaufs der Arbeit, ist,wie ich glaube, allen Ländern von Europa gemein.Diejenige, welche in England durch die Armengeseheveranlaßt wird, ist diesem Lande allein eigen. Sie be-steht in der Schwierigkeit, welche ein armer Mann stn-det, sich in irgend einem andern Kirchspiele, als dem,wozu er gehört, ansässig zu machen, oder auch nurdarin arbeiten zu dürfen. Jene Znnfttinschränkungenhindern nur den Umlauf der künstlichen Betriebsamkeit,

-— der Arbeit von Handwerkern und Manufacturisten:diese Erschwerung der Niederlassung hindert auch denUmlauf der gemeinen Tagelöhner arbeit. Ich hakte esder Mühe werth, eine kurze Nachricht von dem Ur-sprünge , Fcrtgange und dem jetzigen Zustande diesesUebels, eines der größten vielleicht, mit welchen! diePolizey eines europäischen Landes behaftet ist, zu geben.

Als, bey Aufhebung der Klöster, die Armuth dieaus diesen Stiftungen ihr zufließenden Wohlthaten ver-lor: