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1 (1799)
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und das Weben seidener Zeuge ist, wenn von gemei-ner, einfacher Waare die Rede ist, beynahe eine ganzgleiche Arbeit. Das Weben wollener Zeuge ist davonetwas verschieden: aber doch so wenig, daß der Lein-weber sowohl, als der Seidenwebsr, durch die Uebungweniger Tage, ein ganz erträglicher Zeug- und Tuch-weber werden konnte» Ware also von diesen dreyHaupt-manufwturen eine im Abnehmen: so würden die mitihr bisher beschäftigten Arbeiter, eine, Nothhülfe in jederder beyden andern, mehr blühenden Fabriken findenkönnen; und so würde der Arbeitslohn aller, weder beyhinein wachsenden Wohlstände zu sehr steigen, noch beyabnehmendem zu tief herunterfallen. In der That ist,durch ein eignes Gesetz, die Leinweberey, in England,fin jedermann freystehendes Gewerbe. Da aber indem großem Theile des Landes nur wenig getrieben wird:so kann es, auch für den außer Brot gesetzten Arbeiteranderer verfallender Manufacturen, nur eins geringeHülfe seyn. Und diesen bleibt daher allenthalben, wydas die Lehrzeit rcgulirende Gesetz besteht, keine andereWahl übrig, als entweder auf die Armenlrfie des Kirch-spiels zu kommen, und vorn Almosen zu leben, oder alsgemeine Tagelöhner zu arbeiten, wozu sie aber gemeinig-lich , vermöge ihrer vorhergehenden Beschäftigungen,weit weniger, als zu den Arbeiten einer mit der ihrigenverwandten, Manufaktur geschickt find. Was sie alsogemeiniglich unter beyden wählen, ist, von der öffent-lichen Mildthätigkeit zu leben.

Alle die Fesseln, welche den Arbeiter hindern, sichvon einer Art der Beschäftigung zur andern zu wenden,hindern aus gleiche Weise den Kr.pualistcn, seine Gel-

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