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Vortheilen und Nachtheilen, welche mit den verschiede-nen Beschäftigungsarten verbunden sind, — und zwar,eine sehr lästige Ungleichheit, — durch die Hindernisse,welche sie dem freyen Umlaufe der Kapitalien und derArbeiten, sowohl von einem Orte zum andern, als voneiner Alt der Geschäfte zur andern, entgegensetzt.
Das Gesetz, welches eine bestimmte Lehrzeit fürunentbehrlich erklärt, hindert den arbeitsamen Mann,wenn er, ohne seinen Wohnort zu verändern, von einerBeschäftigung zur andern übergehen will; und die aus-schließenden Zunftprivilegien hindern ihn, wenn er mitDeybehaltung derselben, einen Ort mit dem andern ver-tauschen will.
Es geschieht häufig, daß, zu derselben Zeit, dairr der einen Art von Manufaktur, den Arbeitern hoherLohn gegeben wird, die Arbeiter in der andern, sich miteinem sehr dürftigen begnügen müssen. Die eine istvielleicht im Fortgange, und verlangt also immer meh-rere und mehrere Hände; die andre geht zurück, undwird von den, bey ihr überflüßigcn Handen belastet.Zwey dergleichen Manufakturen können oft in derselbenStadt, oder doch in einem eingeschränkten Bezirke nebeneinander seyn, ohne daß eine verändern den geringstenBestand leisten könnte. Bald wird dieß, durch dieüber die Lehrzeit gegebenen Gesetze, bald durch die Zunft-privilegien, bald durch beydes zugleich verhindert. Unddoch sind, in vielen von einander getrennten Manufak-turen, die Verrichtungen so ähnlich, daß die Arbeitervon beyden sehr leicht ihre Gewerbe mit einander ver-wechseln könnten, wenn nicht diese ungereimten Gesetzeentgegenstanden. Zum Beyspiele, das Weben leinener
und