sie in einem Kirchspiele vorstehenden Geistlichen, —wie wir dieß aus mehren, Nationalconcilien, welche die-sen Gehalt bestimmen, erkennen. Zu eben dieser Zeitwurden vier Pfennige Sterling, die mit einem Schil-linge unserer Zeit gleichviel Silber enthalten, für dasTagelohn eines Maurers, und drey Pfennige Sterling,(gleich neun von unsern jetzigen Pfennigen Sterling),für den Tagelohn seines Handlangers erklärt. *) Wa-ren diese beyden letzter,, Arbeiter also das ganze Jahrhindurch beschäftigt: so verdienten sie sich viel mehr,als der Pfarrverweser an Besoldung erhielt. Ja, derLohn des Maurers, hätte, wenn er auch den drittenTheil des Jahres ohne Arbeit gewesen wäre, doch nochvollkommen die Summe des jährlichen Einkommens desGeistlichen ausgemacht. In der zwölften Parlaments-octe der Königin Anna ist, im zwölften Kapitel, fol-gende Verfügung gemacht worden: „da aus Mangel„eines hinlänglichen, mit den Pfarrverweserstellen ver-bundenen Gehalts, mehrere Pfarreyen mit schlechten„und unwürdigen Subjecten haben besetzt werden müs-„sen: so wird der Bischof berechtiget, für jeden eine„Pfarre versehenden Geistlichen, eine hinlängliche Be-soldung , die nicht unter zwanzig Pfund Sterling des„Jahres und nicht über fünfzig sey, zu bestimmen, und„dem neu anzusetzenden durch eine von ihm, dem Bi-schöfe, umcrschriebne und besiegelte Handschrift zuzu-„sichern." Noch jetzt wird die Pfarrverweserstelle fürkeine schlechte gehalten, die fünfzig Pfund Sterling desJahres einbringt: und sehr viele dergleichen Stellen ha-ben , ungeachtet jener Parlaments»««, weniger als
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