Druckschrift 
1 (1799)
Entstehung
Seite
231
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einrichtungen tragen dazu das ihrige bey. Die auf aus-wärtige Fabrikwaaren, und anfalle, von fremden Kauf-leuten eingeführte» Waaren gelegte hohen Zölle, zieleneben dahin ab. Wenn durch die Zunstgesetze die Ein-wohner der Städte, welche die Preise ihrer Waaren er-höhen , von der Furcht befreyet werden, daß ihre Mit-bürger dieselben Waaren für niedrigere Preise verkau-fen: so werden sie, durch diese letztem Polizeyverfügun-gen auch vor der Concurrenz'der Ausländer gesichert.Der durch beyde in der Höhe erhaltene Preis muß zuletztvon den Landgutsbesitzern, den Pächtern, und gemeinenLandleuten bezahlt werden, die selten sich der Errichtungsolcher Monopolien widersetzen. Sie selbst haben wederNeigung noch Geschick, sich in ähnliche Verbindungeneinzulassen; und leicht werden sie durch das Geschrey unddie Sophistereyen der Kaufleute und Fabrikanten überre-det, für das allgemeine Interesse des Staats zu halten,was doch nur Interesse eines Theils, und eines sehr ge?ringen Theils desselben ist.

In Großbritannien scheint das Aebergewicht derVortheile bey der städtischen Betriebsamkeit über die bei-der ländlichen, ehedem weit größer gewesen zu seyn, alses gegenwärtig ist. Der Arbeitslohn für die ländlichenArbeiten, kömmt dem Lohne, welchen Fabrikarbeitererhalten, und der Gewinnst von Kapitalien, die aufden Ackerbau angewandt werden, dem Gewinnst« vonFabrikenfonds jetzt weit naher, als am Ende der vori-gen, oder noch im Anfange des jetzigen Jahrhunderts.Vielleicht ist dieß selbst eine Folge, obgleich eine späteFolge der außerordentlichen Aufmunterungen, welcheder städtischen Betriebsamkeit gegeben worden sind. Das

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