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sollte. In England zwar, wurde auch noch die Geneh-migung dos Königö erfordert. Aber dieses Vorrechtder Krone hatte mehr die Absicht, derselben Geld zu ver-schaffen, als die allgemeine Freyheit gegen Monopoli-sten zu vertheidigen. Sobald nur eine gewisse Geld-summe bezahlt wurde, war es leicht, ein solches Privi-legium, oder einen sogenannten Charter zu erhalten.Und wenn sich zuweilen eine Klasse von Handwerkern,ohne königliche Privilegien, angemaßt hatte, als Zunft,oder als ein eigenes Corpus zn handeln, so wurden sol-che unsichre Gilden, wie man sie nannte, deswegen nichtimmer ihres Innnngsrechtes beraubt, sondern sie wur-den nur angehalten, für das angemaßte Recht, demKönige jährlich eine bestimmte Geldsumme zu erlegen.Die unmittelbare Aussicht über die Zünfte, und über dieAnordnungen, die sie, zu ihrer innern Polizey zn ma-chen für gut befanden, stand den Magistraten der Städ-te zu, wo jene Zünfte vorhanden waren: und wenn sienoch in einiger Zucht und Ordnung gehalten wurden: sogeschahe dieses nicht vom Könige, sondern von der grös-ser!? Innung oder Corporation, die man eine Stadtnennt, und von der sie so viele Bestandtheile aus-machten.
Uebcrhaupk war die Regierung der Städte damahlsganz in der? Händen der Handwerker und Gewerbsleute;und jede Klasse derselben hatte dieß zu ihrem vornehm-sten Augenmerke, zu verhüten, daß der Markt mir decWaare, die sie hervorbringet, nicht überfüllt werde, —das heißt im Grunds, zumachen, daß er uie mit die-ser Waare vollständig versorgt sey. Jede Klasse bes-serte sich , schickliche Anordnungen für diesen Endzweck
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