Druckschrift 
1 (1799)
Entstehung
Seite
221
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summt. Nach dieser Prob«, nach diesem Stempel siehtder Käufer; aber er fragt wenig darnach, ob der Gold-schmid oder Weber sieben vclle Jahre als Lrhrburscheausgehalten habe.

Auch das ist nicht richtig, daß eine lange Lehrzeitdie jungen Leute zum Fleiße gewöhnet. Von einemLohnarbeiter, oder einem, nach dem Stucke arbeiten-den Gesellen, laßt sich viel eher vermuthen, daß er sehrfleißig seyn werde, weil er nach dem Grabe seines Flei-ßes mehr oder weniger erwirbt. Aus der entgegengesetz-ten Ursache ist zu erwarten, daß ein Lehrbursche ein fau-ler Arbeiter seyn werde, weil er keinen unmittelbarenVortheil davcn hak, fleißig zu seyn. In den gemeinenHandthierungcn hat die Arbeit nichts angenehmes, alsden Verdienst, Zu welchem sie verhilst. Die, welcheam geschwindesten in einen Stand kommen, wo sie die-ser Belohnung ihrer Arbeit genießen können, gewinnenam ersten einen Geschmack daran, nnd gewöhnen sicham zeitigsten zum Fleiße. Natürlicher Wejse bekömmtein junger Mensch einen Widerwillen gegen die Arbeit,wenn er lange ohne allen Lohn arbeiten muß. Way-senknaben muffen, wenn sie auf ein Handwerk gebrachtwerden, gemeiniglich einige Jahre langer, als andre,in der Lehre bleiben: und gerade aus ihnen sieht mandie meisten Faullenzer und Taugenichts entstehen.

Bey den Alten, waren Lchrburschen und Lehr-jähre, ganz unbekannte Dinge. In den neuern Ge-setzbüchern hingegen, macht die Bestimmung der gegen-seitigen Pflichten der Lehrherren und Lehrburschen einenbeträchtlichen Artikel aus. Das römische Gesetz schweigtvon diesen Pflichten gänzlich. Ich kenne kein lateini-sches