Druckschrift 
1 (1799)
Entstehung
Seite
216
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zwey Burschen zugleich auskernen, bey Strafe monat-lich fünf Pfunde zu bezahlen, wovon die eine Hälfte demFiscus, und die andere dem, welcher den Proceß gegenihn führt, anheimfällt« Die beyden letztem Verord-nungen, ob sie gleich durch ein allgemeines Staarsgesetzbestätiget sind, athmen doch denselben Imumgsgcisk,der die Sheffieldfchen Zunftordnungen eingegeben hat,Lind zielen zu einerley Zwecke mit diesen ab. Kaumwaren die Seidenwirker in London, ein Jahrlang zu einereignen Zunft vereiniget gewesen, so machten sie auchschon unter sich ein Gesetz, welches ihre Meister einerähnlichen Einschränkung in Absicht der Anzahl der auf-zunehmenden Lehrburschen unterwarf; und eine eigneParlaments««? war nöthig, dieses PrivatzunftgescHaufzuheben.

In ältern Zeiten scheinen sieben Jahre durch ganzEuropa, den gewöhnlichen Zeitraum der Lehrjahre, beyden meisten zunsimäßigen Gewerben, ausgemacht zuHaben. Man nannte damahls alle Innungen dlnivor-FuLlex, welches in der That der schicklichste lateinischeName für die, zu emsr Gesellschaft vereinigten, sämmt-lichen Gcwerbölcute einer bestimmten Gattung, war.So findet man in den alten Privilegien und Documen-ren der Städte, der Universität der Schmide, derUniversität der Schneider gedacht. Als diejenigen be-sondern Corpora, welche wir jetzt allein Universitätenriennen, zuerst errichtet wurden: ahmte man augenschein-lich, in Bestimmung der Jahre, welche mir Studircnzugebracht werden mußten, ehe jemand die Würde einesMagisters, oder eines Meisters der freyen Künste erhal-ten könnte, die weit ältern Verordnungen nach, wo-durch