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1 (1799)
Entstehung
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168
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gen hindurch, blieb unter ihnen die Vollziehung derPrivatvcrlrags, der Ehrlichkeit der Partheyen, die siegeschlossen hatten, überlassen. Die Gerichtshöfe ihrerKönige mischten sich wenig darein. Und dieß war viel-leicht eine der Ursachen von dem hohen Zinsfüße, denwir in diesen alten Zeiten, in besagten Ländern, an-treffen.

Es gab Zeiten, wo die Gesetze alles Ausleihen desGeldes auf Zinsen verbothen; aber diese Gesetze sind niebefolgt worden. Es giebt immer Leute, die durch ihreUmstände, Geld zu borgen genöthigt smd: »nd diesenleiht alsdenn sein Geld niemand, wenn er nicht so vieldafür bekömmt, als, nicht nur dem Vortheile, den derBorgende von dem Gebrauchs desselben ziehen kann, son-dern auch der Gefahr und der Schwierigkeit, die es ko-stet, dem Gesetze auszuweichen, angemessen ist. Diehohen Zinsen, welche unter den muhamedanischcn Na-tionen für Gelddarlrhne gezahlt werden, sieht Herr vonMontesquieu nicht sowohl als eine Wirkung ihrer Ar-muth, als der Schwierigkeiten an, welche der Gläubi-ger findet, die Zurückzahlung zu erhalten.

Der gewöhnliche kleinste Gewinnst, den ein imHandel oder Gewerben angelegtes Kapital bringt, mußimmer noch etwas mehr, als hinreichend seyn, den Ver-lust zu ersetzen, den Zufalls, in jedem Gewerbe, vonZelt zu Zeit veranlassen. Dieser Ueberschuß des Ge-winnsies, über den festgesetzten Aufwand sowohl, alsden gelegentlichen Verlust, ist allein klarer, reiner Ge-winn. Was man Gewinnst in weiterer Bedeutung nen-net, schließt beydes in sich, den endlichen Ueberschußder Einnahme, und auch das, was man zur Ersetzung

des