Druckschrift 
1 (1799)
Entstehung
Seite
155
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sen Reichs mit den darin angelegten Kapitalien gewon-nen wird, und fast ganz unmöglich ist es, mit eini-ger Genauigkeit auszumachen, was diese Gewiunste ehe-dem , vorzüglich in entfernten Zeitperioden, gewesenseyn mögen.

Doch, wenn es auch unmöglich ist, von irgendeiner Art der Kapitalöanlegung, in der gegenwärtigenoder der vergangenen Zeit, die Gewinnste, im Durch-schnitte genau anzugeben: so lassen sich doch, zu jederZeit, diese Gewinnste überhaupt aus der Höhe der Geld-zinsen beurtheilen. Man darf es als einen Grundsatzannehmen, daß allenthalben, wo man sein Geld sehrvorthcilhaft in Gewerben anlegen kann, man auch fürdie Erlaubniß, fremdes Geld zu nutzen, viel zahlenmuß; und daß man hingegen wenig dafür giebt, wennman wenig damit gewinnen kann. Wir können also mitSicherheit annehmen, daß, wenn der gewöhnliche Zins-fuß in einem fände sich verändert hat, auch die Gewinn-sie, die sich mit Anlegung von Kapitalien machen las-sen , verändert worden seyn muss. n. Beyde steigen undfallen zugleich. Die Geschichte also von den in deinZinsfüße der länder vorgefallnen Revolutionen, kannuns einigermaßen die Abwechslungen errathen lassen,die in den Gewinnsten der verschiednen Gewerbe aus ein-ander gefolgt sind.

Durch die sieben und dreyßigste Acte Heinrichs desachten, wurden alle Geldzinsen, die zehn vom Hundertüberstiegen, für unerlaubt erklärt. Ohne Zweifel hatteman also zuvor ein höheres Interesse genommen. Dermißverstandne Religionseifer brachte, unter Eduard demsechsten, das seltsame Verboth aller Zinsdarlehne zu-wege.