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Wen» diese drey verschiedenen Arten des Einkam-mens, auch eben so vielen verschiedenen Personen zuge-hören: so lassen sie sich leicht unterscheiden. Wenn sie«her in die Kasse einer und eben derselben Person fließen,so werden sie oft, wenigstens im gemeinen Sprachge.brauche, mit einander vermischt.
Ein Edelmann, der sein Gut selbst bewirthschaf-tet, muß, nachdem er die Unkosten des Anbaues be-zahlt hat, sowohl die Rente des EigenthümerS, als denGewinnst des Pachters zu seinem Antheile erhalten.Er wird aber, gewöhnlicher Weise, alles, was ihmsein Gut einbringt, Gewinnst nennen, und so die bey-den Theile, Rente und Gewinnst, mit einander ver-mischen. Von den nordamerikanischen und westindi-schen Pflanzer« sind die meisten in diesem Falle. Siesind größtentheils die Pächter ihrer eignen Ländereyen.Daher hören wir auch sehr wenig unter ihnen veu Land-rente, aber sehr viel vom Gewinnst« reden.
Gemeine Pachter bedienen sich selten eines Aufse-hers, um die Wirthschaftsgeschäsie im Allgemeinen zudirigiern. Sie arbeiten auch wohl viel mit ihren eig-neu Händen, und verrichten das Pflügen, Eggen undso weiter selbst, welches sonst die Sache des Lehnarbei-ters ist. Was also von der Ernte, nach Abzug derRenre übrig bleibt, muß solchen Pachtern nicht nur ihraufliefen Anbau gewandtes Kapital, mit den gehörigenZinsen wir verstatten, sondern ihnen auch ihre eigensArbeit, sie sie als Aufseher, oder als Handarbeiterübernimm..n haben, bezahlen. — Gleichwohl psic-gcn si- selbst, alles was nach Erzählung der Renke,und Wiedererstattung des Kapitals, «--neu als Ueber-
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