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1 (1799)
Entstehung
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den, und alle Schuldverschreibungen in Silbergeld aus«gedrückt sind, die meisten Zahlungen noch mit dersel-ben O.uantirat Silbergeld gemacht werden können, wiezuvor, aber sie würden ganz verschiedene Quantitätenvon Goldmünzen erfordern, größere als zuvor, imersten, und kleinere im andern Falle. Silber würdealsdann scheinen, den Werth des Goldes abzumessen,ohne hinwiederum durch das Gold gemessen zu werden.Der Werth des Goldes würde für abhängig von derQuantität des Ti bers , gegen welche man eS verwech-seln könnte, aber der Werth des Silbers würde fürunabhängig vom Golde gehalten werden. Dieser ganzeUnterschied würde gleichwohl von nichts anderm herkom-men, als von der Gewohnheit, Buch und Rechnungin Silbergelde zu führen, und große, oder kleine Geld-summen in Silber - und nicht in Goldmünzen auszudrü-cken. Eine Schuldverschreibung auf fünf und zwanzig,oder fünfzig Guineen, würde, auch nach einer solchenVeränderung des Münzfußes, mit fünf und zwanzigoder fünfzig Guineen bezahlt werden müßen. Die zuihrer Tilgung nöthige Quantität Goldes würde dieselbegeblieben seyn, die dazu nöthige Quantität Silbers wür-de sich verändert haben. Hier würde also Gold denMaßstab von dem Werthe des Silbers abzugeben schei-nen, ohne in seinem Werthe durch das Silber gemessenzu werden. Wenn es je allgemeine Gewohnheit werdensollte, die Rechnungen in Golde zu führen, in Goldsalle Schuldverschreibungen und Verträge über Geldsa-chen auszudrücken: so würde das Gold über das Silberden Vorzug erhalten, und als der eigentliche Maßstaballer Werthe angesehen werden»

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