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Unterschied zwischen demjenigen Metalle, welches deneigentlichen Maßstab der Werthe abgab, und dein, wel-ches bloß nach diesem berechnet wurde, etwas mehr, alsein bloßer Unterschied in Namen.
In der Felge der Zeit, nachdem die Menschen mitdem Gebrauche der verschiedenen zu Geld auSgemünzrenMetalle besser bekannt, und folglich von dem Verhält-niße zwischen dem Werthe des einen und des andern ge-nauer unterrichtet worden waren: hat man es in denmeisten Ländern für gut befunden, dieses Verhältniß zubestimmen, und durch ein Landesgesttz zu erklären, daß,zum Beyspiele, eine Guinee von dem und dem Gewich-te und der und der Feine des Goldes, mit ein lind zwan-zig Schillingen soll verwechselt, oder «ls eine vollgültigeZahlung für eine Schuld dieses Betrages angebothenwerden können. So bald dieß statt findet, daß irgendein solches Verhältniß als unveränderlich , und durch dieGesetze bestätiget, angenommen wird: hak der Unter-schied zwischen dem Metalle , welches gesetzlicher Maß-stab der Werthe, —und dem , welches es nicht ist, kei-nen reellen Einfiuß mehr in die Geschäfte.
Sobald aber in diesem einmahl bestimmten Ver-hältnisse zwischen Gold und Silber eine Veränderungvorgeht: sobald wird es, oder scheint es wenigstenswichtiger, zu wissen, welches von beyden als die ersteBasis bey den Messungen der Werths angenommenwerde. . Wenn , zum Beyspiele, der bisher durch Ge-setze bestimmte Werth einer Guinee, entweder aufzwan-zig Schillinge herabgesetzt, oder bis zu zwey und zwan-zig Schillingen erhöht würde: so würden in beyden Fäl-len , da alle Rechnungen in Silbermünzen geführt wer-den,