I.XX!
richtunqen zurück zu gehen, und ihn in den Grund,anlagen der menschlichen Natur, oder in den Umstän-den der bürgerlichen Gesellschaft aufzusuchen. Ichhabe zuvor einer nicht vollendeten Geschichte der Astry.norme gedacht, die er doch zur öffentlichen Bekannt-machung nach seinem Tode bestimmt har. Und icherinnere mich von ihm gehört zu haben, daß er inseinen frühern Jahren die Geschichte der übrigen Wis-senschaften auf eine ähnliche Weise habe behandelnwollen. Mehrere in feinem Werke über den Nach)-nalreichthnm vorkommende Untersuchungen sind miteben diesem Gegenstände beschäftigtbesonders dieüber die natürliche Stufenfolge der Erwerbungen undReichthümer eines Landes , und über die Ursachen,warum in den meisten europäischen Staaten eine ganzentgegengesetzte Ordnung wirklich statt gefundM hat»In seinen Vorlesungen über das natürliche Recht,waren, selbst nach der oben davon gegebnen kurzenNachricht,. Speculationen dieser Art sehr häufig.
Ich habe von eben dem Freunde, der mir dieobige Nachricht von Smiths Glasgowischen Vorle-sungen mittheilte, gehört, daß Smith einst den Vor-sah geäußert habe, ein Buch über die Römische undGriechische Republiken zu schreiben. „Und ich bin„überzeugt G sehr dieser Freund hinzu, „daß, so viel„auch über diesen Gegenstand geschrieben ist, Smith„in Absicht der innern häuslichen und bürgerlichen„Verfassung dieser Völker, so viele noch unbemerkte„und doch wichtige Gesichtspunkte entdeckt haben
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