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zugeben, und diese aufs Gerathewohl der Weisheitder Gesetzgeber, oder zufälligen, jetzt nicht mehr aus-zufindenden Umständen zuzuschreibvn. Montesquieuhingegen betrachtet vom Anfange an, die Gesetze,als aus dein Zustande einer bürgerlichen Gesellschaftentstehend, und bemüht sich die Veränderungen, wel-che die Verfassungen der Völker erlitten haben, ausder Veränderung der Lagen herzuleiten, in die sienach und nach, bey fortschreitender Cultur gerathensind. So sehen wir ihn, zur Erläuterung mancherdunkeln Punkte des römischen Rechts, anstatt sich indie Jrrgange der Alterthumsfortcher zu verlieren«Licht von den Reisebeschreibungen der neuern Zeitenherbeyhohlen; und aus den Nachrichten ungelehrterSeefahrer über die jetzigen Sitten uncultivirter Völ-ker Aufschlüsse über die Geschichte der Gesetze undSitten im menschlichen Geschlechte überhaupt schö-pfen.
Seit Montcsquieus Zeit ist dieses Studium mitgutem Erfolge fortgesetzt worden. Lord Kames hatin seinen Schriften über die Geschichte der Rechteeinige vortrefiiche Proben davon geliefert; besondersin seinen Versuchen zur Geschichte des Eigenthumsund der Cnminalgefttze. Einige scharfsinnige Unter-suchungen ähnlicher Art kommen in Millers Schrif-ten vor.
Smith läßt in seinen Werken, ihr Inhalt magseyn , welcher er will, keine Gelegenheit vorbey, aufden. Ursprung der menschlichen Meinungen und Ein-
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