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merken, daß seine Empfindungen mit den meinigenübereinstimmen.
z. Wenn der, welcher eines andern MenschenLage sieht, nach Betrachtung aller Umstände, sich aufgleiche Art als er afficirt fühlt: so billigt er das Gefühl,oder die Leidenschaft dieser Person, und erklärt sie fürschicklich und der Sache angemessen. Die Ausnah-men , welche es von dieser Regel zu geben scheint,sind nur täuschend. „Ein fremder, z. B. geht be>-„uns auf der Straße vorüber, der alle Zeichen des„tiefsten Schmerzes an sich trägt: und wir erfahren,„daß er eben die Nachricht von dem Tode seines Va-„ters erhalten hat. Es ist unmöglich, daß wir in die-„sem Falle nicht seine Betrübniß billigen sollten. Jn-„deß kann es oft geschehen, daß, ohne von Men-schenliebe entblößt zu seyn, wir doch den tiefen Kum-„mer dieses Fremden so wenig zu unserm eignen machen,„daß wir kaum ein flüchtiges Bedauern für ihn fühlen.„Da wir aber aus der Erfahrung wissen, daß ein sol-„cher Grad von Betrübniß durch einen solchen Un-„glücksfall sehr natürlich erregt wird: so wissen wir„auch, daß, wenn wir uns Zeit nähmen, seine Lage„nach allen ihren Seiten zu betrachten, wir gewiß„herzliches Mitleiden mit ihm haben würden. Dieses„Bewußtseyn einer unter gewissen Bedingungen uns„möglichen Sympathie mit einem Leidenden, ist der„Grund, warum wir seine Betrübniß billigen, selbst„wo wir diese Sympathie nicht wirklich empfinden,„und die allgemeine Regel, die wir aus unsern Erfah-rungen