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sondern Alles hängt von äußern Verhältnissen ab. Die Sitten-lehrer z. B. machen den Ehrgeiz zur Sünde, aber an andernOrten wird er von Königen, Priestern und Erziehern zum Ver-dienste angerechnet, und ermuntert. Man nennt die Liebe zurWahrheit eine Tugend: oft aber würde eine unzeitige Wahrheitdas größte Verderben über Familien und Völker bringen, währendeine Lüge rettet und allgemeinen Dank ärntet. Wir nennen denDiebstahl ein grobes Verbrechen; aber es gab Völker, bei welchener geachtet ward, wenn man ihn mit Schlauheit übte. Wirfinden eine leichte Entblößung unanständig; in manchen Ländernwürde man unsere Tracht und schon das Erscheinen der Weiberan öffentlichen Orten schamlos heißen; wieder in andern ist einhalbnacktes Umhergehen untadelhaft. In einigen Gegenden istder Genuß des Weines Verbrechen, bei uns allgemein erlaubt.In einigen Gegenden ist der Genuß des Fleisches an gewissenTagen eine große Sünde; in andern macht sich daraus NiemandVorwürfe. Der Genuß des Schweinefleisches war nach denGesetzen Mosis ein Verbrechen, und ist es noch heute in denMorgenländern; dagegen war und ist die Vielweiberei erlaubt,während bei uns von Allem das Gegentheil gilt. So ist es denngewiß, daß man nicht überall auf Erden auf die gleiche Arttugendhaft oder Sünder sein kann: daß un^.re Tugend immer-dar von Zeiten und Landessitten abhängig sei; daß Gott nichtauf menschliche Einrichtungen sieht, wenn er uns richtet;daß man darum, indem man gegen menschliche Einrichtungenfehlt, sich noch nicht gegen Gott selbst vergangen hat,.und, wennman der bürgerlichen Strafe zu entrinnen weiß, daher keineStrafe des Himmels zu befürchten hat.
Diese Art, den Werth der menschlichen Handlungen zu be-urtheilen, ist leider gewöhnlicher, als man glaubt, und eineFrucht, nicht des tiefen, wahrheitsuchenden Forschens, sondernder oberflächlichen Ansicht der Dinge. Sie verwirrt den unge-übten Verstand durch Trugschlüsse und den Schein der Beispieleund durch die Verwechselung der inner» geistigen Handlung mitder äußern. Sie besticht das Herz durch eine scheinbare Recht-fertigung der eigenen, unreinen Lüste, und möchte ihm denII. " 17