niedrigen Ränken und ehrvergessenen Mitteln Gefallen findet:der kennt Petrus Thränen nicht; der sage nicht, er habe»jemalsseine Sünden bereut! der hoffe nicht, ihm seien jemals seineSünden vergeben worden!
Tiefe Reue hat vor Gott und Menschen keinen andern Beweis,als durch um so Hähern Aufschwung des Gemüthcs, zu führen.Je stärker die Sehne des Bogens zurückgerissen ward, je mächtigerschnellt sie vorwärts. Schlaffe oberflächliche Reue erzeugt nurschlaffe, oberflächliche Besserung.
Petrus ging hinaus und weinte bitterlich. Es war diesnicht eine augenblickliche Aufwallung seines Her-zens: es war der tiefste Schmerz. Er bewies ihn durch dieVerwandlung seiner ganzen Gemüthsart. Der Ungestüme warvon nun an duldend und sanft; der Leichtsinnige von nun anüberlegend und in seinen Worten und Werken vorsichtig undbedächtlich. Nie verläugnete er seinen Herrn und Lehrer wieder.Er bekannte ihn laut, ihn feierlich, ihn öffentlich in JerusalemsMauern, mitten unter Jesu Todfeinden und Mördern; er predigteihn unerschrocken im Tempel und in den Häusern; vor den Juden,vor den Heiden; er bekannte ihn im Kerker, in den Fesseln,welche Herodes um seine Gebeine schlug; er bekannte ihn in derMitte des Elendes und noch mit sterbenden Lippen.
Auch ich empfand schon oft tiefen Verdruß über meine Fehler,innige Scham über meine Vergehungen — auch ich lag, o Gott,schon mehr als einmal weinend vor Deinem Angesicht, und bereutemit tiefem Schinerz meine Unwürdigkeit vor Dir! — Aber wiewar mir? Darf ich reden von tiefen Gefühlen? — Sie verlorensich schnell, wie die Spur auf einem oberflächlich berührtenWasser. — Heftigkeit der Empfindung ist leider nicht immerTiefe der Empfindung. Tiefe Reue durchdringt Alles, waswir unser nennen, läset unser ganzes Wesen auf, verwandeltunser ganzes Gemüth, und läßt für die ganze Lebenszeit unaus-löschbare Spuren, unerschütterliche Vorsätze zurück.
Wo sind sie, meine unwandelbaren, bessern Gesinnungen, dieTöchter meiner Reue? — Wo sind die Zeugen des Hähern Auf-schwungs meiner Seele zur Wahrheit, zum Guten, zum Gerechten