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42.
Oeffentliche Lasten und Abgaben.
RÜM. 13/5 — 7.
Wer herrscht/ wer Fürst/ wer König ist/
Der wisse/ daß Du Richter bist!
Der Macht hat/ wisse/ sein BerufSei von der Macht / die All' erschuf.
Er/ wie der Untertha»/ Dein Knecht/
Sei/ Gott/ Dein Bild und sei gerecht/
Sei menschenfreundlich/ herrsch' allein/
Ein Segen seines Volks zu sein!
Er/ seinem großen Ruf getreu/
Sei der Verlass nrn Zuflucht / seiDer Armen Reichthum/ und in RothEin sich rer Schirm/ wie D»/ o Gott.
Und wer des Herrschers Schuh genoß/
Der reiche freudig ZinS und Schoß;
Denn durch vereinte Kraft gedeihtErst eines Landes Sicherheit.
Aus Allem blüht der Ein' empor/
Gemeines Wohl geht eignem vor.
Was wir dem Gluck von Tausend weih»/
Ist wieder Glück für uns allein.
Es hat mancher Mensch von seiner Religion die sonderbareVorstellung/ daß er meint, viele Dinge des häuslichen Lebens,Der bürgerlichen Geschäfte oder der Dienstverhältnisse zum Staatrmd der Obrigkeit gehören durchaus nicht zur Religion undhaben keine Verwandtschaft mit ihr. Hat man die Archebesucht, den Genuß der Sakramente empfangen, die AuslegungDes göttlichen Wortes gehört; oder verrichtet man mit Andacht,oft mit Inbrunst sein Gebet zu Gott; oder übt man Liebe gegenseine Mitmenschen, hilft den Unglücklichen, verzeiht den Feinden,befördert das Gute, bekämpft seine eigenen unregelmäßigenNeigungen: so glaubt man, sei der ganze Umfang religiöserVerpflichtungen erfüllt. Man hält sich für berechtigt, in Haus,wirthschaftlichen Dingen, in Dienstverhältnissen, in bürgerlichenAngelegenheiten nach seinem Sinn zu verfahren, zu thun, waseben Klugheit oder Sparsamkeit gebeut, ohne jedesmal genau