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gesprochen von allen, aus der bisherigen Verbindungmir der katholischen Kirche entspringenden, Verbindlich-keiten, kann sie alle, einer selbstständigen, evangeli-schen Gemeinde zukommende Befugnisse ausüben, und> ohne des unbefugten Widerspruches derer, welche indie Angelegenheiten der evangelischen Kirche sich nichtzu mischen haben, zu achten, hat ihr die Regierung, wenngleich einstweilen provisorisch nur, den Pfarrer Henhöferzu ihrem Führer und Sprecher gegeben.
Die Badische Regierung hat daher weise undgerecht gehandelt, gemäß dem in den Staaten desDeutschen Bundes geltenden Gesetze der Parität.Und daß heute dieses Gesetz gilt, wenn eö gleich nochnicht aller Orten in gleichmäßige Ausübung gebrachtworden ist (denn in den OesterreichischenStaaten sinddoch die Protestanten mehr nur eine geduldete, als eineden Katholiken völlig gleich gestellte Parthey), ist dochin der That eine schöne Frucht der fortgeschrittenenBildung, und nicht bezweifeln läßt sich, daß unterdem Schirme dieses Gesetzes das religiöse und kirchlicheLeben der Deutschen Völker, ohne gewaltsame Bewe-gung durch gewaltsame Hemmung hecvorgerufen, wei-ter stch entwickeln und auf eine ihrem dermaligen Stand-puncte angemessene Weise allmählig sich gestaltenwerde.
Nach dem Reformationszeitalter stand der Pro-testantismus gleichsam still in Deutschland, und Ein-zelne nur wendeten sich zu ihm herüber, so wie auchEinzelne nur von ihm zur katholischen Kirche übergin-gen, abgesehen von den Bekehrungen in Böhmen,Mähren und Oesterreich während des dreyßigjährigenKrieges, welche die vereinigte Gewalt der Jesuiten
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