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noch nicht vorhanden im Geiste der Gcschäftö-männer, nicht im Gebrauche der Staatsverwal-tung. Dieses erkannte der weise Staatscanzlersehr wohl, und strebte, eine Einheit in den Mi-nisterien und Verwaltungsbehörden zu schaffen,die auch noch gegenwärtig nur durch und mit sei-ner Person existirt. Die neue Organisation desStaatsrathes mochte gleichfalls nur hierauf berech-net seyn; doch war es natürlich, daß, indem soder Fürst v. Hardenberg auf seinem Stand-puncte thätig war, die Wirksamkeit des Finanz-ministers nicht die volle Ausdehnung erhielt, dieals das wahre Wesen eines Finanzministers demGrafen v. Bülow in Westphalen so ersprießlichgeworden war.
Es mußten hieraus bald Reibungen entste-hen, die durch Zwischenträger vermehrt, der Per-sönlichkeit beider, des Staatscanzlers wie desFinanzministers, zur größten Ehre gereichen, dasich in beiden der Wille, zum Staatsheile znwirken, so offenkundig aussprach. Während ausallen Provinzen Notizen gesammelt wurden, zeigtesich häufig das Schwerfällige des Verwaltungs-Mechanismus und die große Verschiedenheit desStandpunetes, von welchem aus die Geschäftebetrieben, die Ansichten entwickelt und das Ver-langen nach einer neuen Ordnung der Dinge aus-gesprochen wurde — natürliche Folgen des wah-ren Zustandes. Als man zu den Berathungen