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lität und festem, auf das Worthalten gerichtetemWillen die Schätze eines Crösus zu Gebote ge-standen.
Der von Schulden, Rückständen und demMißverhältniß der Einnahme und Ausgabe ge-drückte Staat existirte außerdem nur in der Per-son des Königs und in der diplomatisch militai-rifchen Stellung nach Austen hin; im Innern be-stand er aus einer Menge einzelner Parcellen, inwelchen alle Organe der Verwaltung eine Restau-ration erheischten, die dem bisherigen provisori-schen Unwesen ein Ende machen und das zurWirklichkeit bringen sollte, worauf die Gesammt-masse der Einwohner unter der Benennung derOrganisation hoffte.
Dazu waren vor allen Dingen nöthig: groß-artige, feststehend gesetzliche Normen, um einesGebäudes Grundlage zu bilden, an welchem bis-her, oft auf die wunderlichste Weise, geflickt war.War aber dieser Mißbrauch unbchülflichen Ver-waltungsbeamten bisher bequem gewesen, so hattedadurch in den höchsten Behörden eine WillkührRaum gewonnen, die noch größeren Schaden an-gerichtet haben würde, wenn nicht, bei beschränk-ten Fähigkeiten, die höheren Staatsdiener dasGute wollende Leute gewesen wären.
Der eigentliche Begriff des Staatsgese-tzes, als feststehender, in solenner Formausgesprochener Wille des Königs, war