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widerwärtig erscheinen mußte, als der Handlungs-weise des Finanzministerö. Die Hinhaltungsmit-tel, zu denen er sich gezwungen sah, wurden ihmerleichtert durch die Zuversicht, mit welcher erseine Verpflichtungen behandelte. Nie hat er zuden berüchtigten Wechselreitereien, nie zu Anlei-hen unter Pfandlegung von Staatsobligationen,nie zu Anleihen unter den späterhin bewilligten,lästigen Bedingungen seine Zuflucht genommen.
Erst mit dem Jahre 1816, wo Preußen zumdauernden Friedenszustande zurückkehrte, trat derZeitpunct ein, wo an eine Aufräumung der Vor-gefundenen Verwirrung zu denken war, wo Bü-low zur Entwickelung seiner Fähigkeit als finan-zieller Staatsmann gelangen konnte.
Wenn die Friedensschlüsse eine Verminde-rung des Militairetats bewirkten, und Preußenbedeutende Forderungen als rückständige Kriegs-contributionen in Frankreich zusicherten, so ver-mehrten sich dagegen die an den Finanzministergemachten Ansprüche, da theils das preußischeCabinct sich gegen Dänemark und Schweden zugroßen Zahlungen verpflichtete, theils alle mitdem Eintritt des Friedens fällige Zahlungen nunrealifirt werden mußten, theils der Nation beimEintritt der Katastrophe von 1812 bis 1813 Ver-heißungen gemacht waren, die in ihrem ganzenUmfange kein Regent gewähren konnte, und hät-ten auch Friedrich Wilhelm's persönlicher Fruga-