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Leben des Grafen Ludwig Friedrich Victor Hanns von Bülow, Königlich Preußischer Staats- und Handels-Minister
Entstehung
Seite
72
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dem vormaligen westphälischen Gouvernement durchdas Gesetz vom 2^. Juni 1>!12 angeordnete Re-duktion der westphälischen ReichSobligacionen aufein Drittel ihres Nennwerthes, Hinsichts der Obli-gationen, welche aus ursprünglich preußischenSchulden entstanden sind, aufgehoben; dabeiaber ausdrücklich bestimmt, daß dieWie-dereinseßung dieser Obligationen in denursprünglichen vollen Nennwerth, nachden bestehenden allgemeinen rechtlichenGrundsätzen, welche bei diesen auf denInhaber lautenden Papieren zur An-wendung kommen müssen, nur allein zumVortheil der jetzigen rechtmäßigen In-haber, nicht aber zu Gunsten der erstenund früheren Besitzer solcher Obligatio-nenerfolgen soll."

Hierdurch ward festgestellt, daß kein frühererEigenthümer einer solchen Obligation gegen dengegenwärtigen Besitzer derselben auf Schadloshal-tung der wiederhergestellten zwei Drittel Klageerheben durfte. Einen Scheingrund findet dieseBestimmung in der Betrachtung, daß durch solchezahllosen, ins Weite gehenden Processen, die anund für sich der bürgerlichen Gesellschaft sehr nach-theilig sind, vorgebeugt wurde. Wenn wir abereinmal processualische Verhandlungen mit unsererGerichtsverfassung im Staate haben, so setzt esin Erstaunen, warum hier durch einen Schwert-