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Leben des Grafen Ludwig Friedrich Victor Hanns von Bülow, Königlich Preußischer Staats- und Handels-Minister
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gegen von der Art, daß sie allerdings die Würdedes Finanzministers oompromittirte, wenn sie er-wiesen wäre; bis dieses aber geschehen, muß mansie als feindselige Schmähung betrachten, da derGraf von Bülow von keinem Fehler freier ist,als von dem des persönlichen Eigennutzes, vonjener Knickerei und Wuchersucht, welche so häufigdie mit den Staatsgeldangelegenheiten Beauf-tragten in kurzer Zeit zu reichen Leuten machen.Ihm bot sich oft auf seiner Laufbahn weit gün-stigere Veranlassung dar, sein unbedeutendes Pri-vatvermögen zu vermehren, und er hat nie denVorwurf verschuldet, als benutze er seine ofsicielleStellung zur eigenen Bereicherung, ob es gleichgewöhnlich seyn mag, daß die höheren Verwal-tungsbeamten gewisser Staaten binnen kurzer Zeitgroße Privatschätze sammeln. In der Natur die-ses Reichwerdens liegt aber die Neigung, Anderndie selbst geübten Künste anzuschuldigen, um zuden feindseligen Gesinnungen noch den Neid ge-sellen zu können.

In sofern also die Wiederherstellung jenerObligationen dem Grasen v. Bülow beigemessenwerden kann, verdient er deshalb das größte Lob;wogegen ein Theil der Ausführung, sie mag her-rühren, von wem sie will, getadelt werden kann.Die Worte der ministeriellen Verfügung vom 15.Juli 1815 sagen: des Königs Majestät habe,vermittelst Cabinetsordre vom 22. Juni, die von