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zum wirklichen Kriegs- und Domainenrath beimGeneral-Ober-Finanz-, Kriegs- und Domainen-Directorium, gewöhnlich kürzer das Generaldirec-rorium geheißen, ernannt wurde, einem preiswür-digen Institute, welches die Verwaltung der gan-zen inneren Staatswirthschaft, die oberste Erkennt-niß aller Finanz-, Domainen-, Regalien-, Steuer-und Polizeiangelegenheitcn hatte, und, ungeachtetmancher wesentlicher Verfassungsfehler, mehrereMenschenalter hindurch für die Staatswohlfahrtund für das bürgerliche Glück der Bewohner Preu-ßens vielseitig wirkte, dann aber unterging indem Strome der Preußen übereilenden Katastrophe,und andern Instituten Plaß machte, ohne ersehtzu werden.. Das Generaldirectorium wirkte garGroßes zur Verherrlichung deö Staates, indemes wohlbegründetes Vertrauen der Nation undallgemeine Achtung deö Auslandes unter allemRegierungswechsel sich erhielt, die Einheit derVerwaltung, gegen Ministerialwillkühr, fest-stellte, und auf der andern Seite den Ministe-rialbefugnissen eine sichere Haltung verlieh. ")
') Friedrich von Raumer, dessen Abhandlung überdie Verfassung der Behörden im preußischenStaate (Siehe Geschichte des preußischen Staates, vomhubcrtsburger Frieden bis zur zweiten pariser Abkunft.Frankfurt a. M. 1820. Th. III.), den gediegendsten Tha-ten beizuzahlen ist, die je auf der Schriststcllerbahn un-ternommen wurden, sagt vom Gencraldircctorio: „Beidem größern Umfange der Monarchie hielt man die Abthci-