Druckschrift 
Betrachtungen über die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege
Entstehung
Seite
437
Einzelbild herunterladen
 

437-

Nusperger und andere fromme Leute eingroßer Theil.

Das ist geschehen da man zählt nach Christus Ge,burt in dem 1422. Jahr an dem achten Tag vor demheiligen Himmelfahrtstag ( Auffirtag") (12).

Beilage III.

Auszug aus Herzogs Georg Landesordnung vornJahr 1491»

(Aus Kremers bairischen Landtagshand-lungen. Thl. XII. S. 338. f.)

Zuerst, wenn zwey Partheien für dich (Pfleger)oder den Richter deines Amtes zu Recht kommen, daßman ihnen dann gleiche und förderliche Rechteohne gefährlicher Längerung und Auszug ergehen lasse;darin sich auch du und der Richter auch der Gericht-schreiber und die Nechtsprechep unverdäcbtlich und un-parthcyisch halten, und solch beyder Partheyen Für-bringen soll durch den gcschworncn Gerichtschreibcr inGericht nach längs aufgeschrieben werden, dieweil dieRedner oder Fürsprecher ihre Rede thun, darob duund der Richter auch seyn sollet, daß die Redner undFürsprecher desto langsamer und lauter, und nichtsüberflüssiges, das zu der Sache nicht dient reden.

( 12 ) d. i. den 14- Mai.