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Betrachtungen über die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege
Entstehung
Seite
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an der Schranne wie Recht ist, und ward ihnen auchein geraumer Schreibtag (6) beschicken nach derLinden (7), daß jedermann wohl dazu kommenwäre. Da nun das Ding (das Recht) und der Schreib«tag ausgemacht war, da baten sie zu beider Seiten zufragen, was Recht wäre, wie es nun stehen sollte.Da fragt ich an das Recht (die Schranne); da sagtedas Recht: ,,sie sollten zu beiden Seiten dem Schreib-

rage also nachkommen; welcher Theil aber das nichtthäte, der sollte sein Recht und Ansprüche verlorenhaben und sollte dem andern Theil um seine Schädenverfallen seyn."

Darauf schickte mein Herr von Altaich zu demSchreibtag nach der Linden wessen er dazu bedurfte,und wartete da wie Recht ist; und kam weder derKöder noch seine Hausfrau zu dem Schreibtag, auchNiemand von ihrentwegen-

Darauf schickte der ehrwürdige geistliche Herr AbtHans von Oberaltaich wieder zu den Rechten (8)

(6) Nachdem die Berufung ergriffen war, muffen nun an demSchrei btag die mündlichen Verhandlungen des erstenVerfahrens ordentlich zu Papier gebracht werden.

(7) Warum wurde der Schreibtag an einem andern Ort gehal-ten? In dem Schloße zu Linden war übrigens derSitz des Pflegers.

(8) Nachdem der Kläger an dem Schreibtag zur Linden nichterschienen war, derselbe folglich die eingelegte Berufung hat-te fallen lassen, so muffe nun der vor der Schranne b c-dingt ausgesprochene Rechtsnachthcil wirklich wider denKöder ausgesprochen werden. Was nun folgt geschiehtdaher nicht bei den Linden, sondern vor der Schrannezu Viech tag. Die Zeit, wann diese verschiedenen Ter-mine statt fanden , läst der Urtheilsbcief unbestimmt.