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6. Bairiscker Gerichtsbriefvom Jahr 1»39- (1).
(Älls den inonumenti» Loicu's Vok. III. p. 5?4. ff. nachder Original-Urkunde im Königlichen Reichs-Archiv berichtigt und vervollständigt.)
Ich Andre Mautner ze Kazcnberg die Zeit Pfle-ger und Richter zu Reichenhall/ bekenn, und tunchund mit dem offen Brief von Gerichtz wegen, allenden er fürchnmbt, do ich sass zu Reichenhall an offnerSckrann mit dem Stab als ein gewaltiger Richter, daßfür mich chömmen auf Recht Ha in reich Rötl,und Asem Kuefpeckh baid Bürger dasclbs, undchlagten (2) mit Vorsprechen ,,auf am Haus und Hof-
(1) Nicht 1441. wie die Ueberschrift in den momim. Lolci- irrig
lautet, wo der Herausgeber in den Zahlworten am Schluss:„an ains virzigjstcn Jare^ ^nuo) das
an (ohne) übersehen oder falsch verstanden hat.
(2) Der Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits ist kürzlich die-ser: Ein gewisser Marich hoher, Stadtfchrciber zu Nei-chenhall, war dieser Stadt eine Summe Geldes schuldiggeworden. Rötel und Kue speck hakten sich dafür ver-bürgt, und zur Sicherheit für den Fall, daß sie bezahlenwüsten, war ihnen von dem Schuldner sein ganzes Vermö-gen zur G en er a l-Hypothek eingesetzt worden. Der Probstzu St. Ze,no hatte ebenfalls an den Marichhvfer 32Pfund Pfennig zu fordern, wofür demselben aber nebst Gc-neralhppothek, ein Haus des Marichhvfer zum beson-dern Unterpfand, mittelst Uebergabe aller auf jenes HansBezug habenden Urkunden, eingesetzt war. Rötel undKuefpeck klagen nun mit der Pfandklage auf dieses Haus;dagegen macht Andre Amrunger, als Bevollmächtigterdes Probstes und Kapitels zu St. Zeno, das Vorrecht desSpezial-Unterpfandes geltend und verlangt in den Besitz