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Verfall der Grafschafts-.Gerichte, wo es denndoch möglich gewesen, ohne grosse Kosten und Mühe,in der Nähe geringere Händel zur Entscheidung zubringen; und findet kein Heil als in der Wiederher-stellung derselben mit den nöthigen Aenderungen. (10).Colquhoun sucht dagegen Hülfe bey den Frie-densrichtern, die er ermächtigt wünscht, durchein Geschwornengericht über alle Schulden unter 5oPfund zu verhandeln und zu entscheiden (11).
Daß der Weg von Dur Hain nach Londonviel grosser ist, als von dem entferntesten Dorf zueinem nach Engelhards Plan errichteten Uutcrge-richt; und daß die grosse Summe der englischen Ge-richtstaren bei weitem mehr drückt als die grosse Längedes Weges, — nimmt jenen Thatsachen keineswegsihre beweisende Kraft. Zwei gleiche Uebel gehörennoch immer zu derselben Galtung, wenn auch das eineriesengroß und das andere nur gewöhnlich groß ist.Zudem wächst im gegenwärtigen Falle der Vergleichungdem kleinern Uebel an Riesenstärke zu, was ihm an derRiesengröße abgeht. Der Mangel der englischen Rcchts-verfaßung äussert sich hauptsächlich bei Schuld - und Ent-schädigungsforderungen; zahllose andere Alltags - Handelaber, welche insgesammt nach dem bier gewürdigten Planemit den Waffen des förmlichen Rechts, durch Bevollmäch-tigte und Fürsprecher, in Schriften und durch Reden, aufdem immer noch entfernten Kampfplatz einer nicht unansehn-lichen Richterversammlung durchgekämpft werden müs-
( 10 ) /r/a-L-tons k. III. cl>. 5. m.'. IX.
( 11 ) Colquhoun a. a- O. S- 41S.