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Erlösung war, für die Ehre und für die verlernenHoffnungen eines ganzen Lebens auf andere Weise soviel thunlicl, zu entschädigen. Um aber das Uebel(welches durch jene Ausschließung des Advokatenstan-des von Staatsamtern blos gebunden und, wie dieSeuche in einem Pesthaus, in gewisse Grenzen gebanntwerden sollte) auch mit positiven Heilmitteln in seinemgeheimsten Sitze anzugreifen, wurden äussere kräftigeGcgenübel in Wirksamkeit gesetzt. Jeder Richter erhieltneben dem Rickterstab über seine Hintersaßen, auchdie Geissel der Disziplin über deren Advokaten: dermüthigcnde Verweise, Geldbußen, Gefängnißstrafengalten alS unfehlbare sichere Mittel der Zucht undBesserung; und jährliche von eben diesen Richternanzufertigende Konduitenlisten sollten die Regierungin ununterbrochener Kenntniß über die gedeihlichen Fort-schritte dieses Erziehungswcrkes erhalten- DenSchlpß-stein in dem Gebäude des Verbesserungsplanes bildeteendlich der Grundsatz: der Advokatenstand dürfe bsoszur allerdringendsten Nothdurft bestehen, sey also aufeine so viel nur thunlich geringe Personenzahl zu be-schränken; theils um solcher schädlichen Leute so weni-ge als möglich zu haben, theils damit nicht die übrig-bleibenden durch Mangel an hinreichender Mannsnah-rung veranlast würden noch schädlicher zu werden, alSsie es ihrem Wesen nach ohnehin schon seyen. In Fol-ge dessen wurde denn auch noch, zu allem Ueberfluß,der Advokatenstand eine enggeschlossene. Zunft, welche
den, welche zuvor wegen Verbrechen ihres Amtes einsitztund jedes öffentlichen Dienstes durch Urtheil und Recht lKrunfähig erklärt worden sind.