Druckschrift 
Betrachtungen über die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege
Entstehung
Seite
393
Einzelbild herunterladen
 

393

ein Stand der Ehre. Aber das Aufkommen desselbentraf mit dem Untergang der öffentlichen und mündlichenRechtsverwaltnng zusammen. Aus Rednern wurdengelehrte Schreiber, die mit ihrem Amt im Winkel fas-sen, wie die Richter mit dem ihrigen. Kränze desRuhms waren nicht mehr zu erkämpfen; das bey,fallswürdigste Verdienst verlor sich ohne öffentliche An-erkennung im Dunkeln und wurde im Aktcnstaub be-graben. Die Kraft, welche allein Gutes und Grossesschafft, entbehrte nun ihres belebenden Elementes, derEhre; und an die Stelle edler Leidenschaft trat diegemeine, nach Erwerb. Statt des Schoppen oderdes Umstandcs richteten entweder Einzelrichter oderständige Kollegien hinter verschlossenen Thüren, undder Rechtsuchende erschien vor solchen Gerichten, nichtmehr wie sonst als ein Gleicher vor seinen Rechtsgenos-sen, sondern als bittender Unterthan vor einem odermehren rechtsgewaltigen Ungenoffen, die als solche denGerichtseingeseffcncn nur unter sich fanden, und ihnengegenüber keine muthige Selbstständigkeit an ihm ver-tragen wogten, Der Freymuth der Fürsprecher stimm-te sich dadurch von selbst zur Demuth über, und diesesum so mehr, als dieselben blos einzeln, und außerdem Schutz der öffentlichen Meinung, die von ihremTreiben und Leiden keine Kenntniß nahm, den mäch-

vlrikus !ri rekus «aepe pnkllcüs rre privat!« Ispsa eriKUnt, sati-tzata reparant, noil iniiui» proviäent kliinauo Kerreri, s!

proelüs Ltcpie vulirerlklrs patriarn. parentesHus Lalvarent.Hlilitsrit cansuruiQ patroni, cpr! Zloriosue vocis con-

iisi irrumme, 1aboram!uiL spenr, vltsiL er pqsteros äelen-<lum.

^ .