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AlS in Deutschland die Nechtsfürsprccher zumalüuf dem Lande, hinter den Bedürfnissen der Zeit zu«rückgeblieben waren, und, während diese in Kennt-nissen fortschritt, nur immer tiefer in Unwissenheit her-abkamen, da müsse dieser Stand unvermeidlich in Ver-achtung, und durch Verachtung auch in Nichtswürdig-keit versinken (22). Ein Fürsprecher und ,,ein feilMann, der der Lüte Wort spricht", wurden zuletztgleichbedeutende Namen, und an manchen Orten zählteman sie ausdrücklich den verachteten unehrlichen Men-schenclassen bei (23). Rcchtsmänncr, durch gelehrteRitterwürde geschmückt bemächtigten sich endlich desFürsprecheramtS und verdrängten überall die schon ineigner Unehre untergegangenen ungclehrtcn Redner.Dadurch, und durch die ehrenvolle Auszeichnung, wo-mit die römische Gesetzgebung die Rechtsvcrtheidigcrerhebt (24), wurde dieser neue Advokatenstand wieder
(22) „Gar wenig Redner werden der Ende auf dem Lande ge-funden, die schreiben und lesen können", sagt um das JahrsM7 der unbekannte Verfasser der Bemerkungen über d e nGebrauch der Landschrannen auf dem Lande(inKrenners L a n d t a g s h a n d l. Bd. xvt. S-380.)
(23) So heist es in einem alten, zu Celte ausgestellten Geburts-briefe v. I. t460. „Ouch bekennen wir, das der obeugc-nannte x. „nicht geboren ist von unedelichcr und ungeachter„Handwerker, als Linwevcr, Psisser, Schcffer, Bader, Lu-
. „tenschiager, Keffeler, Swinsnpder, Versprecher und der„Hantwerg gleich«" — es, r§))rec ürr.
r. I. x. 567.
(24) A» B. t. Ist, 6. <1 e »dvoesris divers, j n d, Xdvacsti,g»i diiirniiiit swlugit.'» tsts ^susaruiir, siiLegne detensioni»