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Betrachtungen über die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege
Entstehung
Seite
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fällige Folgen äusserer Verhältnisse die Ursache in we-sentlichen Gebrechen seines innern Wesens suchte, undihn selbst für Gebrechen verantwortlich machte, dieentweder nur der Zeit oder dem Irrthum der Regie-rungen als Verschuldung angehören: dachte man sich

denselben als einen Stand, welcher Duldung verdieneso lange man seiner nicht entbehren könne; aber nichtmehr werth sey, als darnach zu trachten, wie mandereinst auch jener Duldung überhoben werde. Zu deran jeder Verheißung reichen Mündlichkeit, wurdendenn nun auch für diesen Wunsch die Blicke gläubigerHoffnung hingewendet. Zum Sprechen, meinte man,habe jeder eine Zunge, und wem es an dem richti-gen Rechtsverstand fehle, dem könne schon der Richterselbst mit dem seinigen aushelfen. So werde die münd-liche Justiz, wenn nicht der Tag ihrer Geburt sogleichauch zum Todestag des Advokatenstandes bestimmt seynsollte, dieser wenigstens von selbst mehr und mehrentbehrlich werden, und endlich, wie alles was seineZeit überlebt hat, von selbst verschwinden. Um dennauch diese Schlüsse durch geschichtliche Grundlagen zubefestigen, erwähnte man einer schönen alten Zeit imdeutschen Vaterlande, wo noch kein Mißtrauen sichdurch Advokaten zwischen Richter und Gerichtsunter-gebene gestellt und, besonders auf dem Land, der Land-richter, als ein Patriarch arglos guter Hinterfüßen,ihrer Rechte, ohne störende Zwischentreter, unmittel-bar und ebendarum so kurz und so gut, gepflegt habe.Wie dienstfertig die Geschichte selbst dieser gelehrtenAnführung mit ihrem Beifall zu Hülfe kommt, habenwir unmittelbar vorher vernommen.

Wie es möglich geworden im Namen der Frei-