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„Ging ich zum Thor durch die StadtNahm ich auf dem Markte meinen Sitz,
So traten die Jünglinge, mich sehend zurück.Und die Greise erhoben sich und standen;
Weß Ohr mich hörte, prieß mich,
Weß Auge mich sah, rühmte mich;
Denn ich rettete den flehenden Armen,
Und den Waisen, der ohne Helfer war ;
Gerechtigkeit war mein Schmuck, sie schmückte mich,Wie Mantel und Kopfputz, war mir das Recht;
Auge war ich dem BlindenUnd Fuss dem Lahmen ich;
Ich zerschlug die Zähne dem Ungerechten
Und seinem Rachen entriß ich den Raub (11)."
In Deutschland, wo der Dienst der Fürspre««her gewiß so alt ist als Recht und Gerichte, stand eslange in der freien Wahl einer Parthei, ob sie einesFürsprechers (12) sich bedienen oder es wagen wolle,ihr Wort selbst zu reden (13). Die Rechtbücher des
(11) Hiob XXIX. 7—15.
(12) Derselbe helft auch Redner und IN Süddeutschland btsondders Fürleger.
(13) „Der Kaiser hat crloubet einem jeglichen unbefleckten Manneeines jeglichen Menschen Wort zu sprechen oder Sache vor-zubringen, sink (weil) alle Leute nicht gleich wohlsprechen können, und auch beschrieben steht,wer vor dem Kaiser nicht wohl reden mag, dersoll einen Vorsprechen nehmen. — Geschriebensteht, die Zunge der Sprache solle getheilt wer-den mit denen, die da stummen mit der Rede;»ann es hat der Kaiser geboten darum, daß ein wohl-